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Mitgliedschaft im Fränkische Schweiz-Verein: Korporatives
Mitglied der Gruppe, Einzelmitgliedschaften von Gruppenmitgliedern |
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Leistung der Gruppe: Allgemein anerkannte musikalische
Qualität, wichtiger Anteil am Kulturleben des Heimatortes, besondere
Berücksichtigung der Fränkischen Schweiz, Nutzung des traditionellen
Volksgutes bzw. dessen Ableitung (im Volkston). |
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Zeit des Gruppenbestandes: Ununterbrochene Dauerhaftigkeit des
Gruppenlebens während 10, 25 oder 40 Jahren |
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Die Ehrung: Durchführung im Rahmen einer Veranstaltung - der
Gruppe - der Ortsgruppe des Fränkische-Schweiz-Vereins - des Arbeitskreises
Volksmusik - eines „Heimattages der Fränkischen Schweiz" - eines evtl.
Volksmusiktages |
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Die Urkunde: Die Urkunde wird nur der Gruppe verliehen, nicht
jedem Einzelmitglied, da es sich um eine Gruppenehrung handelt. |
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Ehrenabzeichen: Die Ehrenabzeichen werden jedem
Gruppenmitglied, das zum Verleihungszeitpunkt der Gruppe angehört, verliehen.
Die zeitliche Zugehörigkeit zur Gruppe ist dabei unerheblich. |
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Zuständigkeit: Über die Ehrung entscheidet der
geschäftsführende Vorstand im Benehmen mit dem Leiter des Arbeitskreises
Volksmusik. |